Rechtsprechung
ArbG Berlin, 22.02.2011 - 38 BV 10891/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.02.2011 - 38 BV 10891/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 8 TaBV 656/11
- BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 8 TaBV 656/11
Durchsetzung des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Februar 2011- 38 BV 10891/10 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Februar 2011 - AZ.: 38 BV 10891/10 und 38 BV 12412/10 - abzuändern und der Beschwerdegegnerin und Beteiligten zu 2 aufzugeben, unter Androhung eines Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die Durchführung des Beschlusses der Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung" zu dulden, der wie folgt lautet: "Es soll nunmehr eine gemeinsame Begehung der Einigungsstelle aller Arbeitsplätze der Geschäftsstelle Berlin am Betriebsstandort Berlin, einschließlich der Büroarbeitsplätze, ebenso stattfinden, wie auch der exemplarisch ausgesuchten Arbeitsplätze an den GAA (Geldausgabe-Automaten)-Standorten am Schlesischen Tor, Hallesches Tor sowie Hermannplatz.